In der Slowakei wird die elektronische Rechnung zur gesetzlichen Pflicht — eingeführt durch das Gesetz Nr. 385/2025 Z. z. vom 9. Dezember 2025 (Novelle des slowakischen Umsatzsteuergesetzes Nr. 222/2004), verkündet am 19.12.2025. Der Stichtag 1. 1. 2027 steht damit im Gesetz, nicht in Prognosen. Für deutsche Leser ist das mehr als eine Randnotiz: Wer eine slowakische Tochtergesellschaft (s.r.o.) führt oder regelmäßig mit slowakischen Geschäftspartnern fakturiert, ist unmittelbar betroffen.
Was das slowakische Gesetz konkret verlangt
Ab dem 1. Januar 2027 gelten zwei Pflichten zugleich:
- Ausstellung (§ 85o): slowakische Umsatzsteuerzahler müssen für inländische B2B- und B2G-Umsätze (einschließlich erhaltener Anzahlungen) strukturierte E-Rechnungen ausstellen — XML nach der europäischen Norm EN 16931 (Peppol BIS Billing 3.0). Ein per E-Mail verschicktes PDF oder eine Papierrechnung genügt für diese Umsätze nicht mehr. Die Ausstellungsfrist beträgt 15 Tage.
- Empfang (§ 71 Abs. 5): jeder Empfänger eines solchen Umsatzes muss die E-Rechnung über den Zustelldienst empfangen können. Nach Auslegung der slowakischen Finanzverwaltung gilt das für jede juristische Person und jede steuerpflichtige Person — auch für Nicht-USt-Zahler, Einzelunternehmer, freie Berufe und Vermieter.
Die Rechnungen laufen über den Zustelldienst (§ 76a) — zertifizierte Provider im Peppol-Netzwerk, von der Finanzverwaltung digitálny poštár („digitaler Postbote”) genannt. Der Versand über andere Kanäle (E-Mail, EDI) ist nur mit Zustimmung des Empfängers zulässig — und auch dann als EN 16931-XML. Wenn Sie noch nicht sicher sind, was eine „strukturierte E-Rechnung” ist, beginnen Sie mit Was ist Peppol und wie funktioniert es?
Zeitplan — die wichtigsten Termine
- 1. Januar 2026 — Zustelldienst + freiwillige Phase: die Vorschriften zum Zustelldienst sind in Kraft; im Laufe des Jahres 2026 können E-Rechnungen freiwillig über den Dienst versendet werden (ohne Zustimmung des Empfängers). Der praktische Rollout läuft ab Q2 2026.
- 1. Januar 2027 — Pflichtstart: Ausstellungspflicht für Umsatzsteuerzahler bei inländischen B2B/B2G-Umsätzen und Empfangsfähigkeit für praktisch alle Unternehmen.
- 1. Juli 2030 — zweite Phase: laut Finanzverwaltung wird die Ausweitung auf grenzüberschreitende Transaktionen erwartet (im Einklang mit ViDA, Richtlinie 2025/516); zum selben Datum sollen Kontroll- und zusammenfassende Meldung entfallen.
Keine „Wellen” 2027–2028 — der einzige inländische Stichtag ist der 1. Januar 2027.
Wen die Pflicht trifft
Die Ausstellungspflicht trifft Umsatzsteuerzahler (Ausnahmen: steuerbefreite Umsätze nach §§ 28–43 und 47 des slowakischen UStG sowie vereinfachte Rechnungen, z. B. Kassenbelege; B2C ist außen vor). Empfangen können muss praktisch jedes Unternehmen: Kapitalgesellschaften (s.r.o., a.s.) — einschließlich slowakischer Töchter deutscher Unternehmen —, Einzelunternehmer und Selbstständige (auch ohne USt-Registrierung), Onlinehändler, Produktionsbetriebe, Dienstleister und Buchhaltungskanzleien. Sanktionen: bis 10.000 € je Verstoß bei den Meldepflichten, bis 100.000 € bei Wiederholung; Archivierung der XML-Rechnungen 10 Jahre. Ob ein Unternehmen bereits im Peppol-Netz registriert ist, prüfen Sie mit unserem kostenlosen Peppol-ID-Checker.
Deutschland geht denselben Weg
Deutschland hat seinen eigenen Fahrplan (Wachstumschancengesetz): Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle in Deutschland ansässigen Unternehmen im inländischen B2B-Geschäft strukturierte E-Rechnungen nach EN 16931 empfangen können — auch Kleinunternehmer; ein E-Mail-Postfach genügt dafür. Die Pflicht zur Ausstellung greift ab dem 1. Januar 2027 für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz und ab dem 1. Januar 2028 für alle. Strukturierte E-Rechnungen sind zudem bereits in Italien, Polen, Frankreich, Belgien und Rumänien Realität, und der EU-Rahmen ViDA macht die digitale Meldung grenzüberschreitender B2B-Umsätze ab 2030 unionsweit verbindlich.
Die gute Nachricht: Peppol BIS Billing 3.0 ist EN 16931-konform. Wer sich jetzt anbindet, ist für das slowakische Mandat, den deutschen Fahrplan und die grenzüberschreitende Rechnungsstellung zugleich gerüstet.
So bereiten Sie sich vor — ohne Kosten und ohne Stress
- Unternehmen registrieren — E-Mail-Adresse und Unternehmens-ID genügen; wir registrieren Ihre Gesellschaft als Peppol-Teilnehmer.
- Kostenlos empfangen — der Empfang von E-Rechnungen ist bei Verteco dauerhaft kostenlos (bis 1.000 empfangene Rechnungen pro Monat), ohne Hinterlegung einer Kreditkarte.
- Versand zuschalten, wenn Sie ihn brauchen — mit einem Klick, ohne zweite Registrierung und ohne Migration.
Verteco betreibt einen eigenen slowakischen Access Point, zertifiziert von der slowakischen Finanzverwaltung (Finančná správa SR) — EFSK000031, Seat PSK001128 — mit 19/19 bestandenen OpenPeppol-Konformitätstests in Produktion: ein zertifizierter „digitaler Postbote”, kein Wiederverkäufer. Das verpflichtende Steuerreporting C5 / TDD an die slowakische Finanzverwaltung erstellen und übermitteln wir für Ihre slowakische Gesellschaft automatisch.
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