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Peppol E-Rechnung

E-Rechnungspflicht 2027 in der Slowakei — was deutsche Unternehmen wissen müssen

Das slowakische Gesetz Nr. 385/2025 macht die E-Rechnung ab dem 1. Januar 2027 zur Pflicht: Umsatzsteuerzahler müssen strukturierte E-Rechnungen ausstellen, praktisch jedes Unternehmen muss sie empfangen können. Was das für deutsche Firmen mit slowakischer s.r.o. bedeutet.

Aktualisiert 2026-07-08

In der Slowakei wird die elektronische Rechnung zur gesetzlichen Pflicht — eingeführt durch das Gesetz Nr. 385/2025 Z. z. vom 9. Dezember 2025 (Novelle des slowakischen Umsatzsteuergesetzes Nr. 222/2004), verkündet am 19.12.2025. Der Stichtag 1. 1. 2027 steht damit im Gesetz, nicht in Prognosen. Für deutsche Leser ist das mehr als eine Randnotiz: Wer eine slowakische Tochtergesellschaft (s.r.o.) führt oder regelmäßig mit slowakischen Geschäftspartnern fakturiert, ist unmittelbar betroffen.

Was das slowakische Gesetz konkret verlangt

Ab dem 1. Januar 2027 gelten zwei Pflichten zugleich:

  • Ausstellung (§ 85o): slowakische Umsatzsteuerzahler müssen für inländische B2B- und B2G-Umsätze (einschließlich erhaltener Anzahlungen) strukturierte E-Rechnungen ausstellen — XML nach der europäischen Norm EN 16931 (Peppol BIS Billing 3.0). Ein per E-Mail verschicktes PDF oder eine Papierrechnung genügt für diese Umsätze nicht mehr. Die Ausstellungsfrist beträgt 15 Tage.
  • Empfang (§ 71 Abs. 5): jeder Empfänger eines solchen Umsatzes muss die E-Rechnung über den Zustelldienst empfangen können. Nach Auslegung der slowakischen Finanzverwaltung gilt das für jede juristische Person und jede steuerpflichtige Person — auch für Nicht-USt-Zahler, Einzelunternehmer, freie Berufe und Vermieter.

Die Rechnungen laufen über den Zustelldienst (§ 76a) — zertifizierte Provider im Peppol-Netzwerk, von der Finanzverwaltung digitálny poštár („digitaler Postbote”) genannt. Der Versand über andere Kanäle (E-Mail, EDI) ist nur mit Zustimmung des Empfängers zulässig — und auch dann als EN 16931-XML. Wenn Sie noch nicht sicher sind, was eine „strukturierte E-Rechnung” ist, beginnen Sie mit Was ist Peppol und wie funktioniert es?

Zeitplan — die wichtigsten Termine

  • 1. Januar 2026 — Zustelldienst + freiwillige Phase: die Vorschriften zum Zustelldienst sind in Kraft; im Laufe des Jahres 2026 können E-Rechnungen freiwillig über den Dienst versendet werden (ohne Zustimmung des Empfängers). Der praktische Rollout läuft ab Q2 2026.
  • 1. Januar 2027 — Pflichtstart: Ausstellungspflicht für Umsatzsteuerzahler bei inländischen B2B/B2G-Umsätzen und Empfangsfähigkeit für praktisch alle Unternehmen.
  • 1. Juli 2030 — zweite Phase: laut Finanzverwaltung wird die Ausweitung auf grenzüberschreitende Transaktionen erwartet (im Einklang mit ViDA, Richtlinie 2025/516); zum selben Datum sollen Kontroll- und zusammenfassende Meldung entfallen.

Keine „Wellen” 2027–2028 — der einzige inländische Stichtag ist der 1. Januar 2027.

Wen die Pflicht trifft

Die Ausstellungspflicht trifft Umsatzsteuerzahler (Ausnahmen: steuerbefreite Umsätze nach §§ 28–43 und 47 des slowakischen UStG sowie vereinfachte Rechnungen, z. B. Kassenbelege; B2C ist außen vor). Empfangen können muss praktisch jedes Unternehmen: Kapitalgesellschaften (s.r.o., a.s.) — einschließlich slowakischer Töchter deutscher Unternehmen —, Einzelunternehmer und Selbstständige (auch ohne USt-Registrierung), Onlinehändler, Produktionsbetriebe, Dienstleister und Buchhaltungskanzleien. Sanktionen: bis 10.000 € je Verstoß bei den Meldepflichten, bis 100.000 € bei Wiederholung; Archivierung der XML-Rechnungen 10 Jahre. Ob ein Unternehmen bereits im Peppol-Netz registriert ist, prüfen Sie mit unserem kostenlosen Peppol-ID-Checker.

Deutschland geht denselben Weg

Deutschland hat seinen eigenen Fahrplan (Wachstumschancengesetz): Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle in Deutschland ansässigen Unternehmen im inländischen B2B-Geschäft strukturierte E-Rechnungen nach EN 16931 empfangen können — auch Kleinunternehmer; ein E-Mail-Postfach genügt dafür. Die Pflicht zur Ausstellung greift ab dem 1. Januar 2027 für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz und ab dem 1. Januar 2028 für alle. Strukturierte E-Rechnungen sind zudem bereits in Italien, Polen, Frankreich, Belgien und Rumänien Realität, und der EU-Rahmen ViDA macht die digitale Meldung grenzüberschreitender B2B-Umsätze ab 2030 unionsweit verbindlich.

Die gute Nachricht: Peppol BIS Billing 3.0 ist EN 16931-konform. Wer sich jetzt anbindet, ist für das slowakische Mandat, den deutschen Fahrplan und die grenzüberschreitende Rechnungsstellung zugleich gerüstet.

So bereiten Sie sich vor — ohne Kosten und ohne Stress

  1. Unternehmen registrieren — E-Mail-Adresse und Unternehmens-ID genügen; wir registrieren Ihre Gesellschaft als Peppol-Teilnehmer.
  2. Kostenlos empfangen — der Empfang von E-Rechnungen ist bei Verteco dauerhaft kostenlos (bis 1.000 empfangene Rechnungen pro Monat), ohne Hinterlegung einer Kreditkarte.
  3. Versand zuschalten, wenn Sie ihn brauchen — mit einem Klick, ohne zweite Registrierung und ohne Migration.

Verteco betreibt einen eigenen slowakischen Access Point, zertifiziert von der slowakischen Finanzverwaltung (Finančná správa SR) — EFSK000031, Seat PSK001128 — mit 19/19 bestandenen OpenPeppol-Konformitätstests in Produktion: ein zertifizierter „digitaler Postbote”, kein Wiederverkäufer. Das verpflichtende Steuerreporting C5 / TDD an die slowakische Finanzverwaltung erstellen und übermitteln wir für Ihre slowakische Gesellschaft automatisch.

Sehen Sie sich die Peppol-Preise an, vergleichen Sie, wie man einen Access Point auswählt — oder aktivieren Sie direkt den kostenlosen Posteingang und haken Sie die Pflicht 2027 ab.

Peppol FAQ

Häufige Fragen

Ab wann genau gilt die E-Rechnungspflicht in der Slowakei?

Ab dem 1. Januar 2027 — das Datum ist durch das Gesetz Nr. 385/2025 Z. z. (Novelle des slowakischen UStG) fest vorgegeben, verkündet am 19.12.2025. Ab diesem Tag müssen slowakische Umsatzsteuerzahler strukturierte E-Rechnungen für inländische B2B- und B2G-Umsätze ausstellen, und praktisch jedes slowakische Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen können. 2026 ist ein Übergangsjahr für den freiwilligen Einstieg.

Betrifft das slowakische Mandat auch deutsche Unternehmen?

Unmittelbar verpflichtet sind slowakische Unternehmen. Eine slowakische Tochtergesellschaft (s.r.o.) eines deutschen Konzerns oder Mittelständlers ist ein slowakisches Unternehmen — sie fällt in vollem Umfang unter das Mandat, als Umsatzsteuerzahler auch unter die Ausstellungspflicht. Und wer mit slowakischen Geschäftspartnern arbeitet, muss damit rechnen, dass Rechnungen ab 2027 über Peppol laufen.

Reicht es, wenn ich E-Rechnungen empfangen kann?

Wer kein Umsatzsteuerzahler ist, ja — steuerpflichtige Personen ohne USt-Registrierung müssen keine E-Rechnungen ausstellen, sie aber empfangen können. Slowakische Umsatzsteuerzahler müssen ab dem 1.1.2027 auch ausstellen. Den Empfang aktivieren Sie bei uns kostenlos, den Versand schalten Sie mit einem Klick zu.

Welche Sanktionen drohen?

Das slowakische Finanzamt kann bis zu 10.000 € Bußgeld für nicht, verspätet oder fehlerhaft gemeldete Rechnungsdaten verhängen, bei wiederholten Verstößen bis zu 100.000 €. Kein Bußgeld fällt an, wenn ein offensichtlicher Fehler korrigiert wurde oder der zertifizierte Provider nachweislich einen technischen Ausfall hatte.

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